Der deutsche Glücksspielvertrag
Am 1. Januar 2008 in Kraft getreten sorgt der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland, kurz Glücksspielstaatsvertrag, für reichlich Unruhe in den Bundesländern. Ziel des Vertrages ist es, die Spielsucht zu bekämpfen und kriminellen Machenschaften vorzubeugen. Doch der Ärger der Glücksspielindustrie über den Vertrag wird immer lauter.
Problem beim Glücksspielvertrag ist, dass er nur die Angebote der staatlichen Monopolinhaber regelt. Private Anbieter von Spielautomaten und Spielhallen bleiben weitgehend unbehelligt. Doch um das Ziel, der Spielsucht vorzubeugen und das Spielangebot in geordnete Bahnen zu lenken, zu erreichen, bedarf es einer einheitlichen Regelung für alle.
Bundesländer wehren sich
In den letzten Jahren hat sich das Glücksspiel stark weiter entwickelt. Die Angebote im Internet nehmen vermehrt zu und deutsche Spieler wandern auf ausländische Plattformen oder in Spielhallen und Wettbüros ab. Das wirkt sich inzwischen auch auf das Angebot der Monopolisten in Deutschland aus. Im Jahr 2010 rutscht das staatliche kontrollierte Glücksspiel erstmals in die roten Zahlen ab.
Als Folge dieser Entwicklung lehnen einige Bundesländer, darunter Schleswig-Holstein, den Glücksspielvertrag inzwischen ab. Selbstverständlich soll der Jugendschutz weiterhin sichergestellt werden, das staatliche Monopol solle nach Wunsch von Schleswig-Holstein jedoch beendet werden und der Markt liberalisiert werden. Denn mit dem Glücksspielstaatsvertrag entgehen den Ländern jährlich Millionen! Laut Schätzungen des Ifo-Institutes würde die Liberalisierung allein des Sportwetten-Marktes und die Vergabe von Lizenzen an private Anbieter den Ländern Einnahmen in Höhe von rund 750 Milliarden Euro garantieren.
Fortsetzung des Vertrags gefährdet
Der Glücksspielvertrag läuft am 31. Dezember 2011 aus, wenn nicht mindestens 13 der 16 Ministerpräsidenten der Bundesländer seine Fortsetzung bestimmen. Derzeit sieht es nicht danach aus, denn auch andere Bundesländer, wie Berlin, Bremen und Sachsen-Anhalt, könnten dem Beispiel Schleswig-Holsteins folgen. Dann müssen Alternativen her, die eine Liberalisierung des Marktes in Deutschland im Interesse aller Beteiligten regelt.
Was weiter passieren wird, lässt sich nicht vorher sagen, sicher ist, dass die Stimmen gegen den Vertrag immer lauter werden. Auch aus den Reihen der Lotto- und Sportwetten-Verbände regt sich inzwischen Widerspruch gegen den Vertrag. Denn der Glücksspielvertrag regelt außerdem, dass staatliche Anbieter weder für ihr Angebot werben, noch im Internet Wetten annehmen dürfen. Diese Regelung bedeutet für Oddset und Toto einen starken Wettbewerbsnachteil gegenüber Anbietern aus dem Ausland.
Auch hier ist also das Problem, dass die deutschen Kunden zunehmend auf Angebote ausländischer Firmen abwandern und so die deutschen Regelungen umgehen. Zwar bewegen sie sich damit in einer rechtlichen Grauzone, doch die Gefahr, belangt zu werden, ist gering; zu groß ist die Zahl derer, die inzwischen auf Plattformen im Ausland ihr Glück versuchen.
